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Unsere anwaltlichen Dienste werden in Anspruch genommen bei:

  • Rechtsberatung

  • Richtige Entscheidungen setzen die genaue Kenntnis der Rechtslage und der möglichen Rechtsfolgen des Handelns voraus. Eine zutreffende Auskunft und zuverlässigen Rechtsrat vermittelt die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

  • Rechtsvertretung

  • Als Vertreter vor Gericht (die Rechtsanwälte Schmidt, Günther & Lattermann sind – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs – vor allen staatlichen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt), aber auch bei außergerichtlichen Verhandlungen sind wir bestrebt, die Interessen unserer Mandanten konsequent durchzusetzen. Ziel unserer Tätigkeit ist es, den Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen und sie vor Rechtsverlusten zu schützen.

  • Rechtsgestaltung

  • Wir entwerfen und prüfen Verträge, die unsere Mandanten schließen wollen oder bereits geschlossen haben. Wir gestalten Schriftstücke, durch die unsere Mandanten rechtserhebliche Erklärungen abgeben. Außerdem bereiten wir öffentlich-rechtliche Satzungen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsakte vor, durch die hoheitlich handelnde Körperschaften die Rechtslage gestalten.

  • Mediation / Vermittlung / Streitschlichtung

  • Zum anwaltlichen Tätigkeitsfeld gehört auch die Vermittlung und Mediation sowie die Streitschlichtung.

    Damit unsere anwaltliche Tätigkeit höchsten Ansprüchen genügt, setzen wir auf Spezialisierung. Jeder Rechtsanwalt ist als Fachanwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet besonders spezialisiert:

    Tätigkeitsfelder: Torsten Schmidt
    Tätigkeitsfelder: Stefan Günther
    Tätigkeitsfelder: Sven Lattermann