Sie befinden sich hier: Tätigkeitsfelder
Unsere anwaltlichen Dienste werden in Anspruch genommen bei:
Rechtsberatung
Richtige Entscheidungen setzen die genaue Kenntnis der Rechtslage und der möglichen Rechtsfolgen
des Handelns voraus. Eine zutreffende Auskunft und
zuverlässigen Rechtsrat vermittelt die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Rechtsvertretung
Als Vertreter vor Gericht (die Rechtsanwälte Schmidt, Günther & Lattermann sind – mit Ausnahme des
Bundesgerichtshofs – vor allen staatlichen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt),
aber auch bei außergerichtlichen Verhandlungen sind wir bestrebt, die Interessen unserer Mandanten konsequent
durchzusetzen. Ziel unserer Tätigkeit ist es, den Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen und sie vor
Rechtsverlusten zu schützen.
Rechtsgestaltung
Wir entwerfen und prüfen Verträge, die unsere Mandanten schließen wollen oder bereits geschlossen haben.
Wir gestalten Schriftstücke, durch die unsere Mandanten rechtserhebliche Erklärungen abgeben.
Außerdem bereiten wir öffentlich-rechtliche Satzungen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsakte vor,
durch die hoheitlich handelnde Körperschaften die Rechtslage gestalten.
Mediation / Vermittlung / Streitschlichtung
Zum anwaltlichen Tätigkeitsfeld gehört auch die Vermittlung und Mediation sowie die Streitschlichtung.
Damit unsere anwaltliche Tätigkeit höchsten Ansprüchen genügt, setzen wir auf Spezialisierung.
Jeder Rechtsanwalt ist als Fachanwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet besonders spezialisiert:
Tätigkeitsfelder: Torsten Schmidt
Tätigkeitsfelder: Stefan Günther
Tätigkeitsfelder: Sven Lattermann